„Es wäre besser, sich mit der Kritik der Schulleiter auseinanderzusetzen, anstatt ihnen einen Maulkorb zu verpassen.“
So äußerte sich Frauke Heiligenstadt (SPD), damals noch nicht Kultusministerin Niedersachsens, über einen Vorfall zwischen Helga Akkermann und Elisabeth Heister-Neumann (CDU). Das war 2009. 6 Jahre später scheint sich das Blatt gewendet zu haben und Maulkörbe der neueste behördliche Trend zu sein.
Die Vorgeschichte
Am Mittwoch, 6. Mai 2015, besuchte Frauke Heiligenstadt zusammen mit Karin Logemann die Wesermarsch. Heiligenstadt, seit 2013 niedersächsische Kultusministerin, hat es nicht leicht. Ihre Reformen zur niedersächsischen Schulpolitik, darunter die Erhöhung der Pflichtstundenzahl für gymnasiale Lehrkräfte, stößt gerade an Gymnasien auf massiven Widerspruch. Äußerungen wie „Mit Buchführung kann man keine Erkenntnisse gewinnen„, tun da ihr Übriges. Entsprechend wehte Heiligenstadt am Braker Philosophenweg ein etwas kühlerer Wind entgegen, als sie auf dem Weg zur HRS/IGS war. Dabei ging es der SPD bei dem Besuch gar nicht um die Gymnasien, sondern um Ganztagsangebote und Werbung für ein neues Gesetz. Doof, wenn das Gymnasium direkt neben der Zielschule liegt. Kann passieren.
Die beiden örtlichen Zeitungen schlachteten die Demonstration der Braker Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums natürlich aus. Zu Wort kamen auch Johannis Wilbertz und Lotta Köhlken, ihres Zeichens Schülersprecher des Gymnasiums. Wilbertz ist zudem Sprecher der Schüler Union Wesermarsch. Das muss man nicht googeln, das wird einem bei Sätzen wie „Durch die systematische Aufwertung der Integrierten Gesamtschulen, an denen man das Abitur machen kann, wird unser Abitur abgewertet“ auch so klar.1 Politische Zugehörigkeit hin oder her, die Schülerinnen und Schüler haben sich über Weisungen der Schule hinweggesetzt. Und das ist zu begrüßen. Man kann nämlich davon ausgehen, dass die Lehrerinnen und Lehrer entsprechende Dienstanweisungen bekommen haben, die wahrscheinlich beinhalteten, dass sie a) ihre eigene Nase während ihrer Dienstzeit nur ins Klassenzimmer und nicht nach draußen zu tragen haben und b) ihre Schülerinnen und Schüler nicht vom Unterricht freistellen dürfen.2 Diese Form des zivilen Ungehorsams ist zu begrüßen.
Was nicht zu begrüßen ist, ist das, was mit dem von der Schule auf der schuleigenen Homepage geposteten NWZ-Artikel passiert ist.
Die Folgen
Auf Anordnung des Leiters der Niedersächsischen Landesschulbehörde (Regionalabteilung Osnabrück) wurde der Artikel “Protest wegen Klassenfahrten – Buhrufe in Brake für Kultusministerin” am 08. Mai um 12:27 Uhr entfernt.
So steht es auf der Internetseite des Gymnasiums. Bis zu diesem Zeitpunkt war dort einfach ein Artikel der NWZ gepostet. Seit dem Mittag des 8. Mai nicht mehr.
Diese Anordnung begründet die Landesschulbehörde etwas merkwürdig, wie man u.a. in der NWZ nachlesen kann.
Die Schulbehörde teilt auf Anfrage mit, warum der Artikel verschwinden musste: „Die bis zur Anordnung vorgefundene Darstellung auf der offiziellen Homepage des Gymnasiums Brake ist mit der Funktion der Homepage einer staatlichen Schule und dem damit verbundenen Auftrag der Öffentlichkeitsarbeit einer Schule nicht vereinbar.“
So ließ es Horst-Dieter Husemann, Leiter der Regionalabteilung Osnabrück der niedersächsischen Landesschulbehörde, gegenüber der Nordwest-Zeitung verlauten. Zudem wurde der Schulleiter des Gymnasiums, Klaus Dannemann, zum Disziplinargespräch gebeten. Die Aufsichtsbehörde interessiere sich wohl besonders für die Rolle, die er bei der Demonstration gespielt habe, so die NWZ.
Aber zurück zur Anweisung der Landesschulbehörde. Soweit ich mich erinnere, wurde der Artikel, wie eigentlich fast alle Artikel auf der Homepage des Gymnasiums, unkommentiert online gestellt. Und mit der „Funktion der Homepage einer staatlichen Schule“ ist das sehr wohl vereinbar, eben weil die Schülerinnen und Schüler ihre demokratischen Grundrechte in Anspruch nehmen. Womit es nur bedingt vereinbar ist, und das wird Husemann meinen, ist der Maulkorb, den verbeamtete Lehrkräfte in Bezug auf die Aktionen ihres Dienstherrn haben.3
„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“
Man könnte jetzt denken, dass der Diensteid der Beamten, siehe oben, auch beinhaltet, dass man darüber informiert, wenn die eigenen Schützlinge ihre Rechte wahrnehmen. Vielleicht sichert sich die Landesschulbehörde deswegen noch mit dem Mäßigungsgebot ab.
Der Beamte hat bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus seiner Stellung gegenüber der Gesamtheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten seines Amtes ergeben.
Problem ist, dass sich die BeamtInnen während ihrer Dienstzeit überhaupt nicht politisch betätigt haben. Die Schülerinnen und Schüler haben sich politisch betätigt und die Schule hat im Nachgang darüber informiert. Mit der Verlinkung bzw. Online-Stellung eines Artikels, der von der 4. Gewalt veröffentlicht wurde. Dies verstößt gegen das Mäßigungsgebot? Warum? Cornelia Rundt (SPD) darf z.B. weiterhin auf der Homepage die Linie der SPD vertreten.4
Zu versuchen, die Demonstration der Schülerinnen und Schüler von der Internetseite des Gymnasiums zu verbannen, war – losgelöst von der mehr als fadenscheinigen Begründung – eine ziemlich dämliche Idee. Doch woher kam die Idee? Das Ministerium streitet Kenntnis und Beteiligung ab.
Die Ministerin, heißt es aus dem Kultusministerium auf Anfrage, habe damit nichts zu tun. Sie habe weder das Entfernen des Artikels veranlasst, noch habe sie im Vorfeld etwas davon gewusst.
Im anschließenden Satz steht „Am Braker Gymnasium glaubt das niemand.“ Nachvollziehbar. Natürlich ist es denkbar, dass die Ministerin und ihre Angestellten nichts von der Anweisung der Landesschulbehörde gewusst haben. Eine eindeutige Stellung bezieht Heiligenstadt aber bisher nicht. Wenn man an dieser Stelle Heiligenstadt glaubt, und sie tatsächlich nichts wusste, dann kann man sich fragen, warum sie keine Stellung zur Zensur durch einer ihr unterstellten Behörde abgibt. Björn Thümler (CDU) drückt es wie folgt aus:
„Dass das Kultusministerium diese Zensur offenbar duldet, ist bezeichnend. Die Kultusministerin kann mit Kritik nicht umgehen und gibt Niedersachsens Schülern damit ein denkbar schlechtes Vorbild.“
Ferner:
„Ein derartiger Maulkorberlass mit Billigung des Kultusministeriums führt unsere demokratischen Prinzipien ad absurdum – das ist nicht hinnehmbar“, betonte Thümler und kündigte eine entsprechende Anfrage seiner Fraktion an.
Für die aktuelle Opposition ist der ganze Vorgang natürlich ein gefundenes Fressen. Und der mediale Nachhall, den es nach der Demonstration so nicht gab, wächst langsam. Ich tippe, dass es spätestens Montag noch welche werden; vor allem, wenn die CDU-Fraktion tatsächlich eine Anfrage stellt und die Geschichte damit aufs politische Parkett hebt.
Wer auch immer die die Sache zu verantworten hat, hat Heiligenstadt und der SPD damit einen ziemlichen Bärendienst erwiesen. Mit Kritik von Schülerseite muss man leben können und die Schülerinnen und Schüler durch so einen Angriff auf Homepage ihrer Schule mundtot zu machen, ist: Zensur.
- An dieser Stelle: Ja, ne, stimmt nicht und is Blödsinn. Dass die CDU das seit mittlerweile gut 20 Jahren oder so wiederholt, macht es nicht besser. [↩]
- Wie rigoros gerade letzterer Punkt verfolgt wurde, sei dahingestellt. [↩]
- Zumindest während der Dienstzeit. [↩]
- An dem Interview ist nichts zu beanstanden, aber durch Thema und Gesprächspartnerin ist und bleibt es politisch. Und war sogar ganz offiziell durch die Schule veranlasst. [↩]
Danke, sehr interessant zu lesen. Respekt vor der Schulleitung, ich weiß nicht, ob alle sich so vernünftig verhalten hätten. Zu diskutieren ist die Frage, welchen Zweck eine Schulhomepage denn hat – da sind sich Schulleitung, Schüler, Kultusministerium wohl nicht einig.
Das ist tatsächlich eine spannende Frage, die sich hier so ganz am Rande auftut. Und die ich wohl auch noch mit einem ehemaligen Kollegen beraten muss.