Die Überraschung bewahren

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Eben kam ein Weihnachtsgeschenk von mir für Die Praktikantin an. Großartig Platz zum Verstecken ist hier nicht, also steht das Geschenk im Zimmer, im Paket verpackt mit unkenntlichem Absender.

Die Praktikantin: “Und was ist, wenn ich da jetzt einfach reingucke?”
Ich: “Dann mach ich von meinem 14-tägigen Rückgaberecht Gebrauch.”
Die Praktikantin: “Hmm…so kann man Schnüstern auch verhindern…”

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3 Kommentare zu “Die Überraschung bewahren”

  1. Frau H. aus A. says:

    Bezieht sich das Rückgaberecht auf das Paket oder die Praktikantin, so sie in das Paket hinein geschaut hat?

  2. Flint says:

    Das Paket…für Die Praktikantin is 14 Tage Rückgaberecht schon dezent überschritten…

  3. Peter says:

    Hehe, sehr gut und sonderbar bekannt … :)

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