Die Überraschung bewahren

Von Flint, 11. Dezember 2009 15:11
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Eben kam ein Weihnachtsgeschenk von mir für Die Praktikantin an. Großartig Platz zum Verstecken ist hier nicht, also steht das Geschenk im Zimmer, im Paket verpackt mit unkenntlichem Absender.

Die Praktikantin: “Und was ist, wenn ich da jetzt einfach reingucke?”
Ich: “Dann mach ich von meinem 14-tägigen Rückgaberecht Gebrauch.”
Die Praktikantin: “Hmm…so kann man Schnüstern auch verhindern…”

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3 Antworten für “Die Überraschung bewahren”

  1. Frau H. aus A. sagt:

    Bezieht sich das Rückgaberecht auf das Paket oder die Praktikantin, so sie in das Paket hinein geschaut hat?

  2. Flint sagt:

    Das Paket…für Die Praktikantin is 14 Tage Rückgaberecht schon dezent überschritten…

  3. Peter sagt:

    Hehe, sehr gut und sonderbar bekannt … :)

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